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Als Abbaurichtung bezeichnet man im Bergbau die Hauptrichtung, in der ein Lagerstättenanteil mittels des jeweiligen Abbauverfahrens in Angriff genommen wird. Dabei ist die Abbaurichtung die Richtung in der der Abbaustoß im Ganzen fortschreitet. Sie gibt somit die generelle Richtung des Abbaus ohne Berücksichtigung der Verhiebrichtung an.