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Eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist eine genehmigungsbedürftige Anlage mit technischen Einrichtungen zum Umschlagen, Zwischenlagern, Sortieren, mechanischer-, biologischer-, thermischer- oder chemischer Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen bzw. der dauerhaften Deponierung der nicht mehr behandelbaren Reststoffe.