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Abschreibungen sind Minderungen des Buchwerts eines Aktivums in der Bilanz. In der zugehörigen Gewinn- und Verlustrechnung sinkt das Periodenergebnis um denselben Betrag. Abschreibungen werden sowohl im internen wie auch im externen Rechnungswesen und sowohl in der handelsrechtlichen wie auch der steuerlichen Rechnungslegung vorgenommen. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung. Steuerlich gehören Abschreibungen grundsätzlich zu den Betriebsausgaben.