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Die Abwesenheitspflegschaft ist eine Form der juristischen Pflegschaft nach deutschem Recht, die dann zur Anwendung kommt, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten eines abwesenden Volljährigen der Fürsorge bedürfen . Anwendungsfälle sind sowohl unbekannter Aufenthalt als auch Verhinderung an der Rückkehr zur Besorgung seiner Angelegenheiten. In einem solchen Fall wird gemäß § 1911 BGB durch das Betreuungsgericht ein Abwesenheitspfleger bestellt, der die Interessen der abwesenden Person wahrnimmt. Bekanntes Beispiel in letzter Zeit waren die deutschen Touristen, die infolge der Tsunami-Katastrophe am 26. Dezember 2004 verschollen waren.