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Als Anfahrzugkraft wird für Triebfahrzeuge und Zugfahrzeuge die höchstmögliche Zugkraft bei Fahrbeginn aus dem Stillstand heraus bezeichnet. Im Stillstand von Radfahrzeugen ist eine Reibungskraft wirksam, die höher ist als der Rollwiderstand im Moment der Rad-Drehung und daher die Anfahrzugkraft von besonderem Interesse sein lässt.