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Apotheker und Apothekerinnen sind Fachkräfte für Arzneimittel. Sie beschäftigen sich gemäß § 2 Abs. 3 BApO insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen. Hierzu sind profunde Kenntnisse der Galenik, Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Analytik und Qualitätssicherung notwendig, welche im Pharmaziestudium erworben werden. Der Beruf zählt zu den klassischen Kammerberufen.