Einfach
einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Unter Arbeitspapiere wird in Deutschland die Gesamtheit der Urkunden und Dokumente verstanden, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in ein Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis und ggf. bei späteren Änderungen vorlegen muss, und solche, die der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Die Arbeitspapiere dienen insbesondere der ordnungsgemäßen Personalverwaltung und Entgeltabrechnung oder dem Arbeitnehmer als Nachweis bei der Begründung eines Folgearbeitsverhältnisses oder bei der Beantragung von Sozialleistungen.