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Arbeitspausen sind im Arbeitsvertrag festgelegte Zeiten der Arbeitsunterbrechung zur kurzfristigen Erholung und für Mahlzeiten. In dieser Zeit müssen Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten. Sie können auch ? in den meisten Industrieländern ? frei entscheiden, wo und wie sie diese Zeit verbringen 23.09.1992, AP Nr.6 zu § 3 AZO).