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Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des BĂźrgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Ăbereignung von GrundstĂźcken. Die Ăbereignung ist ein VerfĂźgungsgeschäft. Es ist zum Eigentumswechsel erforderlich, weil das deutsche Recht das Trennungsprinzip aufstellt, wonach ein Eigentumswechsel nicht schon mit dem Verpflichtungsgeschäft erfolgt.