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Als Auskunftsersuchen bezeichnet man eine Anfrage der Finanzbehörde nach § 93 Abgabenordnung, in der Steuerpflichtige oder Dritte um Auskunft über einen steuerlich erheblichen Sachverhalt ersucht werden. Ein Auskunftsersuchen stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 118 AO dar. Es ist von einem sog. Vorlageersuchen zu unterscheiden .