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Die Bareinzahlung ist ein Vorgang im baren Zahlungsverkehr. Wer einzahlt überlässt einem anderen Bargeld unter Zweckbestimmung oder zur Erfüllung einer Verbindlichkeit. Kaufleute registrieren den Erhalt des Geldes ordnungsgemäß in ihrer Buchführung. Zu den Einzahlungen im Sinne betriebswirtschaftlicher Stromgrößen zählen außer Bareinzahlungen ferner Erhöhungen der Bestände von Sichteinlagen oder Verminderungen der Schulden. Das Gegenstück zur Bareinzahlung ist die Barauszahlung.