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Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen wie Kraftwerken oder Druckbehältern, sowie Kindertagesstätten und Erziehungseinrichtungen. Voraussetzung der Betriebserlaubnis in der Technik ist die Typgenehmigung.