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Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer undoder dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.