Einfach
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Der Einheitspreis ist der Preis, der je Einheit einer in einem Leistungsverzeichnis beschriebenen Teilleistung berechnet wird. Der Bauvertrag, bei dem der Einheitspreis die Grundlage der Vergütung darstellt, wird Einheitspreisvertrag genannt. Dabei handelt es sich um die häufigste baurechtliche Vertragsart. Siehe auch Pauschalpreisvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag, Stundenlohnvertrag.