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Das Einspruchsverfahren ist das auĂergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren im deutschen Steuerrecht. Es ist in den §§ 347 ff. der Abgabenordnung geregelt. HĂ€lt der Steuerpflichtige den gegen ihn ergangenen Steuerbescheid einer Finanzbehörde fĂŒr fehlerhaft, kann er schriftlich Einspruch einlegen. Einspruchsbehörde ist die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat . Die Einspruchsfrist betrĂ€gt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Aufgrund des Einspruchs ĂŒberprĂŒft die Finanzbehörde den angegriffenen Verwaltungsakt insgesamt . Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung sinngemÀà . Deshalb bezeichnet man das Einspruchsverfahren auch als ?verlĂ€ngertes Festsetzungsverfahren?. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei, selbst wenn der Einspruch erfolglos bleibt.