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Als Engelmacher wird seit ungefähr 1920 in der älteren Umgangssprache eine Person bezeichnet, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Als ?Engelmacher? können Ärzte, Hebammen oder Heiler, aber auch medizinisch nicht vorgebildete Personen tätig werden. Sie nehmen ihre Eingriffe oft auch unter hygienisch bedenklichen Bedingungen und ohne die nötige Kenntnis und Sorgfalt vor, so dass Komplikationen resultieren können. Auch Todesfälle der Schwangeren kamen und kommen vor. Abtreibungen führen diese Personen oft mit nichtmedizinischen Instrumenten oder Chemikalien und Hausmitteln Pflanzen oder Seifenlauge) durch.