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Das Erbbaurecht ist das Recht, in der Regel ? nicht jedoch notwendigerweise ? gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten . Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet.