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Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzuordnen.