Einfach einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Als Fehlanflug bezeichnet man einen aus Sicherheitsgründen abgebrochenen Landeanflug. Der Abbruch erfolgt durch das Durchstarten des Luftfahrzeuges. Im Falle eines Anfluges nach Instrumentenflugregeln wird unverzüglich das entsprechende Fehlanflugverfahren eingeleitet.