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Die Begriffe Firmenwagen oder Dienstwagen sind gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden die Begriffe im Steuerrecht in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet. Ein Dienstwagen kann auch ein Pkw mit oder ohne Fahrer sein, welcher Staats-Repräsentanten für dienstliche Zwecke gestellt wird; die private Nutzung ist dabei in der Regel nachvollziehbar zu protokollieren.