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Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland oder auch in Österreich zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den meisten Kundenzentren der Bezirksämter.