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Der Freiherr gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. In Deutschland wird ?Freiherr? und ?Freifrau? seitdem als Bestandteil des Namens gebraucht. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat ?von? im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.