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Der Geburtsort ist ein wesentliches Merkmal bei standesamtlichen Urkunden und Ausweispapieren. Er wird standardisiert oft auch bei der näheren Bezeichnung einer Person neben Vornamen und Nachname und Geburtsdatum abgefragt. Bei der Geburt eines Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich es geboren wird. Notiert wird der Name der formal selbständigen Gemeinde. Zum Beispiel bekommt eine Hausgeburt, die in dem Contwiger Ortsteil Stambach auf die Welt kommt, als Geburtsort Contwig eingetragen. Die zuständige Meldebehörde ist in diesem Fall die Verwaltung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, da Contwig kein eigenes Standesamt hat.