Einfach einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet.