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Der Genitiv , veraltet Genitivus, Genetivus, Genetiv, von lateinisch genitivus bzw. genetivus ?die Abstammung bezeichnend, auch 2. Fall, Wes-Fall oder Wessen-Fall, sowie Zeugefall, ist ein Kasus, und somit eine Deklinationsform, deren typischste Funktion die Markierung von Attributen ist en, die von einem anderen Substantiv abhängen), die gleichfalls in anderen Funktionen vorkommt. Im Standarddeutschen markiert der Genitiv Attribute , und tritt auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen. In oberdeutschen, speziell bairischen Dialekten und im Schweizerdeutschen ist der Genitiv nicht vorhanden, es werden stattdessen Konstruktionen mit dem Dativ verwendet .