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Als Genussmittel im engeren Sinne werden Lebensmittel bezeichnet, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern wegen ihrer anregenden Wirkung durch psychotrope Substanzen und ihres Geschmacks. Oft werden darüber hinaus auch psychotrope Substanzen, die nicht wie Lebensmittel verzehrt werden oder mangels Nährwerts keine Lebensmittel sind, wie zum Beispiel Tabakwaren, zu den Genussmitteln gezählt. In der Fachliteratur wird der Begriff darüber hinaus gelegentlich für Zucker und andere Gewürze verwendet. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm werden Genussmittel definiert als Lebensmittel, deren Verzehr weniger der Ernährung als vielmehr dem Genuss dient. Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist wissenschaftlich und insbesondere juristisch nicht definiert. Einzig für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es gesetzliche Bestimmungen.