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Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleich zu behandelnden Bevölkerungsgruppen , unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte. Der Begriff bezeichnet eine spezielle Anwendung der allgemeinen Gleichheit der Menschen, nach dem Gleichheitssatz nicht nur speziell vor dem Gesetz, sondern auch im Alltag.