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Ein Handelsunternehmen oder eine Handelsunternehmung ist im rechtlichen Sinn ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren von verschiedenen Lieferanten einkauft und diese, zu einem Sortiment zusammengefügt, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche undoder nicht-gewerbliche Abnehmer weiterverkauft. Die Waren heißen in der industriellen Sphäre Produkte, in der landwirtschaftlichen Sphäre Erzeugnisse; sobald sie in den Besitz des Handels übergehen, heißen sie Artikel. Ein Handelsbetrieb ist die wirtschaftliche Einheit, mit der ein Handelsunternehmen am Markt tätig wird. Ein Handelskonzern kann ebenso aus mehreren verbundenen Handelsunternehmen bestehen wie ein Handelsunternehmen aus mehreren verbundenen Handelsbetrieben. So verfügt zum Beispiel ein Mehrbetriebs- oder Filialunternehmen über mehrere Verkaufsstellen. Umgangssprachlich werden Handelsunternehmen und Handelsbetrieb oft identisch verwendet.