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Handfeuerwaffe ist die Bezeichnung für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen sowie zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lafetten, einsetzbare Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber. In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man Langwaffen und Kurzwaffen siehe: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5.Vorlage:§Wartungbuzer zu § 1 Abs. 4 WaffG.