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Als Inquisition werden jene spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren bezeichnet, die sich unter der Mitwirkung oder im Auftrag von katholischen Geistlichen in erster Linie der Verfolgung von Häretikern widmeten und sich dabei der Prozessform des Inquisitionsverfahrens bedienten. Ein geistlicher Vorsitzender eines Inquisitionsgerichts wurde als Inquisitor bezeichnet.

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