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Ein Insolvenzgericht ist in Deutschland zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ? sowohl der Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, als auch der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen. Das Insolvenzgericht entscheidet über den Insolvenzantrag, bestimmt einen Insolvenzverwalter und prüft beim Verbraucherinsolvenzverfahren Anträge zur Restschuldbefreiung.