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Als Justizvollzugsanstalt wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe zu vollziehen. Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.