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Ein Kanzlerkandidat wird in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen von der CDUCSU oder der SPD vor einer Bundestagswahl nominiert. Die Partei gibt damit zu verstehen, dass später ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten zum Bundeskanzler wählen will. Bei den übrigen Parteien heißt der wichtigste Kandidat normalerweise Spitzenkandidat.