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Kanzlermehrheit ist eine informelle Bezeichnung für eine bestimmte Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestags. Der Begriff wird in den Medien und in der politischen Diskussion verwendet. In der Verfassung wird diese Mehrheit als ?Mehrheit der Mitglieder des Bundestages? umschrieben und im Art. 121 Grundgesetz als ?die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl? definiert. Somit ist die Kanzlermehrheit eine absolute Mehrheit.