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Eine Kapitulation ist völkerrechtlich eine einseitige Unterwerfungserklärung und ist in der Haager Landkriegsordnung festgehalten. Militärisch erklärt zum Beispiel der Befehlshaber einer Festung oder eines Schiffes durch das Hissen einer weißen Fahne oder das Streichen der Flagge die Bereitschaft, keinen Widerstand mehr leisten zu wollen.

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