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Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als Verkäufer und Käufer bezeichnet.