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Als Klarierung wird in der Seeschifffahrt die Erledigung aller Pflichten bezeichnet, die dem Schiff und der Ladung bei Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen bei den Hafenbehörden, Ämtern oder dem Zoll erwachsen. Dazu gehören das An- oder Abmelden bei den Behörden und Ämtern, die Erledigung aller Formalitäten hinsichtlich der Besatzung, der Passagiere, Schiff und Ladung zum Zwecke der Information und Kontrolle, die Übermittlung statistischer Daten sowie die Begleichung aller Gebühren, Steuern und Abgaben. Die Klarierung wird fast immer im Auftrag des Reeders von in den Häfen ansässigen Klarierungsagenten gegen eine Gebühr wahrgenommen.