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Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen ist ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 oder C.