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Ein Kodizill ist eine im österreichischen Rechtswesen definierte einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill kann zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnisses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll.