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Eine Kommende , auch Komturei, ist ursprünglich ein Begriff aus dem Kirchenrecht und bezeichnete die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten. In späterer Zeit wurden die Niederlassungen der Ritterorden als Kommende, in Frankreich als commanderie, in Polen als komturia, komenda oder komandoria bezeichnet.