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Die Konsulatsfaktura hat grundsätzlich den gleichen Inhalt wie die Handelsrechnung. Die Konsulatsfaktura muss auf einem vorgeschriebenen Formular, das vom Konsulat des Einfuhrlandes bezogen wird, in einer vorgeschriebenen Sprache ausgestellt werden. Die Konsulatsfaktura muss dem Konsulat des Einfuhrlandes zur Beglaubigung vorgelegt werden.