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Ein Landschaftsschutzgebiet ist eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft, sind oft großflächiger angelegt und Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen meist geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Landschaftsschutzgebiete entsprechen einem Schutzgebiet der Kategorie V der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources.