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Eine Lenkererhebung ist eine im österreichischen Kraftfahrgesetz normierte Regelung, die es Behörden erlaubt von einem Zulassungsbesitzer Auskunft darüber zu verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug gelenkt hat. Vergleichbare Regelungen sind auch in § 5 Abs. 8 und 9 Schifffahrtsgesetz und § 169 Abs. 5 Luftfahrtgesetz zu finden.