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Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsstörung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt : wer eine schlechtere Leistung erhält, soll auch weniger dafür zahlen müssen.