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Als verbindlicher Mindestumtausch wurde die Verpflichtung fĂŒr Besucher der DDR bezeichnet, einen bestimmten Betrag bei der Einreise in Mark der DDR zum offiziellen Kurs umzutauschen. Diese Regelung der DevisenverkehrsbeschrĂ€nkung wurde am 1. Dezember 1964 eingefĂŒhrt. Der umzutauschende Betrag Ă€nderte sich mehrmals. Nach der Wende wurde der Mindestumtausch am 24. Dezember 1989 wieder abgeschafft. Insgesamt erzielte die DDR-Regierung mit dieser MaĂnahme Einnahmen von 4,5 Milliarden DM. Hintergrund war, dass insbesondere bei Tagesbesuchen und bei Verwandtenbesuchen aufgrund der Mangelwirtschaft der DDR keine Möglichkeit bestand, die zwangsweise umgetauschten BetrĂ€ge auszugeben.