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Die Nachlassverwaltung ist in Deutschland eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine auf Antrag durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft mit dem Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Sie dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass der Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass und bewirkt, dass die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt wird .