Einfach
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Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen . Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch getrennt angegriffen werden, z. B. mit einer Teilanfechtungsklage.