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Im Rahmen eines Schadenersatzes sind Gebrauchsvorteile für die Vorenthaltung eines Gegenstandes zu ersetzen. Dabei gilt das sogenannte Bereicherungsverbot, der Geschädigte darf also nicht besser gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Praktische Relevanz hat dies vor allem beim Auto- und Wohnungskauf. Der Verkäufer hat bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung einer Benützungsvergütung, da der Käufer durch die Verwendung des Kfz bereichert war, da er sonst anderweitig Kosten für die Mobilität hätte aufwänden müssen.