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Unter dem Nutzungswert wird in der Bewertungslehre ganz allgemein der Wert eines Gegenstands verstanden, der sich am Bewertungsstichtag aus dessen fortgesetzter Nutzung durch den Eigentümer bzw. Besitzer ergibt. Der Nutzungswert unterscheidet sich damit hinsichtlich seiner theoretischen Basis bspw. von Marktwerten oder kostenbasierten Werten .