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Die Pflegeversicherung gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und sichert Risiko Pflegebedürftigkeit ab. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege.